In Kooperation mit der
Haus- und Grund
Eigentümer-Schutzgemeinschaft OWL



und der
Schornsteinfeger-Innung
für den Reg.-Bez. Detmold



Ihr Schornsteinfegermeister und zertifizierter Energieberater stellt Ihnen gerne einen Energieausweis aus.

Neben dem „Verbrauchs-Energieausweis" besteht auch die Möglichkeit, sich den bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Dieser gibt den berechneten Energiebedarf des Gebäudes an und erfasst auch sämtliche Modernisierungen, die im Laufe der Zeit an Ihrem Gebäude vorgenommen wurden. Zudem enthält er noch Vorschläge, wie Sie Energie einsparen könnten. Dieser „bedarfsorientierte" Ausweis ist z.B. auch erforderlich. wenn Sie öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen wollen.

Als Ihr Schornsteinfegermeister und Energieberater werde ich dann vor Ort mit Ihnen dieses Formblatt mit dem Vertrag und der Datenerfassung ausfüllen und Ihnen dann einen Energieausweis ausstellen.

Sollten Sie Fragen haben stehe ich für Sie als Schornsteinfegermeister und geprüfter Energieberater im Handwerk jederzeit gerne zur Verfügung.

Musterausweis ansehen < hier > [200 KB]


Verpflichtend für Vermieter!


Der Energieausweis für Gebäude soll Auskunft über den Wärme- und Stromverbrauch des Wohnraums geben. Er wird schrittweise ab 2008 eingeführt.

Die Verordnung sieht vor, dass Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen können, ob sie den Ausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind.

Der Bedarfsausweis soll nur für vor 1977 gebaute Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben werden, die diesen Standard nicht erreichen. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden.

Nebenkosten kalkulierbar machen

Laut Minister Tiefensee soll der Energieausweis mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter und Käufer könnten künftig auf einen Blick sehen, welche Nebenkosten auf sie zukommen. Für die von Energieberatern ausgestellten Ausweise müssen Verkäufer beziehungsweise Vermieter dem Minister zufolge einmal in zehn Jahren zwischen 60 und 120 Euro zahlen.

Auf Grundlage der Ausweise könnten sie sich eine Modernisierungsempfehlung geben lassen, aus der hervorgeht, wie der Energieverbrauch gesenkt werden kann. Dies führe gleichzeitig zu mehr Investitionen im Gebäudebereich.

Wer benötigt welchen Energieausweis?

Folgende Punkte wurden in der am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung festgehalten:

Bis zum 1. Oktober 2008 gilt die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen dem Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem 1. Oktober 2008 nach den Anforderungen der EnEV ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für zehn Jahre.

Ab dem 1. Oktober 2008 besteht die Pflicht zum Bedarfsausweis für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 und damit vor Wirksamwerden der ersten Wärmeschutzverordnung errichtet wurden. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben. Für diese besteht Wahlfreiheit.

Für alle Wohngebäude, die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen beiden Ausweisarten uneingeschränkt gewählt werden.


Pflichttermine für Wohngebäude, die: Zeitraum:
vor 1965 errichtet worden sind: Ab dem 1. Juli 2008
alle später errichteten Wohngebäude: Ab dem 1. Januar 2009
Alle Nichtwohngebäude: Ab dem 1. Juli 2009

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Gerne beantworte ich Ihre Fragen.


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